Als Lebensraumbäume gelten stehende Bäume, ob lebend oder tot, die verschiedene Mikrohabitate aufweisen. Zu den bekanntesten Beispielen zählen Baumhöhlen und Fäulnislöcher, Baumverletzungen, Krebsgeschwüre, Flechten und Moose, Fruchtkörper von Pilzen oder abgestorbenes Kronenholz. Bäume mit Baumhöhlen gehören zu den wichtigsten Lebensraumbäumen für die Tierwelt des Waldes. Die Häufigkeit und Vielfalt der Mikrohabitate nimmt mit dem Baumdurchmesser und der Rindendicke und damit typischerweise auch mit dem Baumalter deutlich zu. Sie können eine Vielzahl von Arten beherbergen, darunter Fledermäuse, Vögel, Insekten, Säugetiere, Weichtiere, Spinnen und Amphibien. Besonders alte Baumhöhlen mit verrottetem Material bieten Lebensraum für einige stark bedrohte Waldkäferarten. Aber auch kleinere Bäume können je nach Baumart und dem Vorhandensein von Verletzungen oder epiphytischen Strukturen als Lebensraumbäume dienen.
Um die Biodiversität in bewirtschafteten Wäldern zu fördern, kann die Ausweisung von Habitatbäumen neben Maßnahmen wie der Totholzansammlung ein integraler Bestandteil der Forstwirtschaft werden. Es gibt keine festen Vorgaben, aber es wird empfohlen, fünf bis zehn Habitatbäume pro Hektar zu erhalten. Die ausgewählten und entsprechend gekennzeichneten Habitatbäume sollten Mikrohabitate aufweisen oder können auch Bäume von geringerer Qualität sein, die üblicherweise bei einer Durchforstung entfernt würden. Falls keine geeigneten Habitatbäume vorhanden sind, können sogenannte „Kandidatenbäume“ ausgewiesen werden. Bei jedem Kontrollbesuch zur Baummarkierung sollte insbesondere bei den „Kandidatenbäumen“ überprüft werden, ob sie noch geeignet sind oder ob es andere, besser geeignete Kandidaten gibt. Jeder neu hinzugekommene Habitatbaum, z. B. ein Baum mit abgebrochener Krone oder anderen Verletzungen, sollte als zusätzlicher Habitatbaum eingetragen werden. Die Verteilung der Habitatbäume kann auf verschiedene Weise erfolgen: gleichmäßig verteilt, gruppiert oder idealerweise eine Kombination aus beidem über ein größeres Waldgebiet.
Die Ausweisung von Habitatbäumen in forstwirtschaftlichen Einheiten lässt sich am besten mit anderen Schutzmaßnahmen kombinieren. Dazu gehören streng geschützte Waldreservate und Trittsteinhabitate (kleinere Schutzflächen mit längerer Habitatgeschichte), die als Spendergebiete für die vorübergehende Besiedlung von Habitatstrukturen und Totholz dienen können. Durch die Kombination dieser Elemente können sich Arten mit geringem Ausbreitungspotenzial oder ohne spezielle Strukturen besser ausbreiten und auch in bewirtschafteten Wäldern vorübergehend etablieren. Habitatbäume sind somit ein wichtiger Faktor zur deutlichen Verbesserung der Biodiversität in bewirtschafteten Wäldern.
Überblick über Renaturierungsmaßnahmen und Datenbank mit verschiedenen Ressourcen zur Unterstützung von Fachleuten für die Wiederherstellung von Wäldern in ganz Europa. Sie umfasst technische Leitlinien, Lehrbücher sowie wissenschaftliche Artikel und Rezensionen, die Anleitungen zu spezifischen Renaturierungsmaßnahmen bieten.
Der Abschlussbericht des Zentraleuropäischen Büros des European Forest Institute (EFFI) zum Projekt „Integrate“ präsentiert Forschungsergebnisse zur Integration des Biodiversitätsschutzes in die Forstwirtschaft. Er analysiert die Auswirkungen der Forstwirtschaft, Zielkonflikte und multifunktionale Wälder und bietet grenzüberschreitende Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis, die fundierte politische und praktische Entscheidungen in Mitteleuropa unterstützen.
Ein harmonisierter Rahmen zur Definition und Klassifizierung baumbezogener Mikrohabitate (TreMs) – von Baumhöhlen bis hin zu Pilzen – um die Überwachung der Biodiversität in den Wäldern in ganz Europa einheitlicher, vergleichbarer und praktischer zu gestalten.
Das Buch „Das Trittsteinkonzept“ beschreibt verschiedene Elemente des Naturschutzes in bewirtschafteten Wäldern. Das wichtigste Element ist der Habitatbaum. Dabei kann es sich um einen einzelnen Habitatbaum oder eine Gruppe von Habitatbäumen (Waldtrittsteine) handeln.